
Dach
Trapezblech · PIR 120 mm · Dampfsperre · Stahlrahmen. Pultdach mit 10 cm Gefälle und innenliegender Entwässerung.
Technik
Beide Bauweisen erreichen dieselben Dämmwerte und dieselbe Ausstattung. Der Unterschied liegt im Gewicht, in der Bodensteifigkeit und darin, wie oft das Modul versetzt werden soll.
| Typ S · selbsttragend | Typ R · mit Stahlrahmen | |
|---|---|---|
| Steifigkeit | Über Wand- und Bodenpaneele, ausgelegt für dauerhafte Aufstellung | Umlaufender Rahmen 100 × 50 × 3 mm, verwindungssteif |
| Leergewicht (9 × 3 m) | ca. 2,4 t | ca. 3,1 t |
| Versetzhäufigkeit | Gelegentlich, mit Kran und Traverse | Häufig, kranbar an vier Eckpunkten |
| Untergrund | Ebene Bodenplatte oder Punktfundamente, Toleranz ± 10 mm | Punktfundamente genügen, Toleranz ± 25 mm |
| Maximale Baulänge | bis 9,00 m | bis 13,00 m |
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| Anwendung | Bauweise |
|---|---|
| Ganzjähriges Wohnen | Typ S |
| Baustellenbüro | Typ R |
| Ferienhaus, dauerhaft aufgestellt | Typ S |
| Mietflotte, häufig versetzt | Typ R |
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Aufbau
Dach, Wand und Boden werden im Werk als geschlossene Paneele gefertigt und erst auf der Baustelle zusammengeführt.

Trapezblech · PIR 120 mm · Dampfsperre · Stahlrahmen. Pultdach mit 10 cm Gefälle und innenliegender Entwässerung.

Fassadenplatte · PIR 120 mm · Innenbeplankung · Stahlrahmen. Kassettenblech 0,5 mm in der gewählten RAL-Farbe.

Vinyl oder Laminat · OSB-Platte · PIR 120 mm · verzinkte Blechunterseite. Durchlaufende Paneele, ohne Stoßfugen.
Dämmung
Größere Dämmstärken sind als Aufpreisoption erhältlich — der U-Wert sinkt entsprechend. PIR 160 mm verlängert die Produktionszeit auf bis zu zwölf Wochen.
| Dämmstärke PIR | U-Wert | Ausführung |
|---|---|---|
| 100 mm | 0,23 W/m²K | serienmäßig |
| 120 mm | 0,19 W/m²K | serienmäßig |
| 140 mm | 0,16 W/m²K | Aufpreisoption |
| 160 mm | 0,14 W/m²K | Aufpreisoption |
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| Bauteil | Dämmung | U-Wert |
|---|---|---|
| Wand | PIR 120 mm | 0,19 W/m²K |
| Dach | PIR 120 mm | 0,19 W/m²K |
| Boden | PIR 120 mm | 0,21 W/m²K |
| Eingangstür | Stahl, gedämmt | 1,6 W/m²K |
| Fenster | PVC, zweifach verglast, RC1 | 1,3 W/m²K |
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Die Serienwerte von 0,19 W/m²K für Wand und Dach liegen innerhalb der GEG-Anforderungen für Neubauten. Für dauerhaftes Wohnen genügt PIR 120 mm in den Wänden und 120 mm im Dach, sofern eine konstante Wärmequelle vorhanden ist.
Installation
Alle Leitungen werden im Werk verlegt und hinter Beplankung oder Schränken geführt. Vor Ort bleiben nur die Hausanschlüsse.
Die Unterseite der Bodenplatte ist vollflächig mit verzinktem Blech geschlossen, alle Durchdringungen sind abgedichtet.
Maße
Alle Angaben sind Rohbaumaße, ohne Fassadenaufbau.
| Position | Wert |
|---|---|
| Außenmaßtoleranz | ± 20 mm |
| Untergrund Typ S · selbsttragend | ± 10 mm |
| Untergrund Typ R · Stahlrahmen | ± 25 mm |
| Zuschlag durch Premium-Fassade, Dachüberstand oder Außenrollläden | bis 120 mm |
| Baulängen | 6,0 – 13,0 m |
| Baubreiten | 3,0 · 3,5 · 4,0 m |
| Dachgefälle Pultdach | 10 cm |
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Service
Fünf Fragen, die vor jedem Projekt geklärt werden — und die Unterlagen, die wir dafür mitliefern.
Dauerhaft genutzte Wohn- und Bürogebäude sind genehmigungspflichtig, unabhängig von der Bauweise. Maßgeblich sind Nutzung, Aufstelldauer und Grundfläche — nicht die Tatsache, dass es sich um ein Fertigmodul handelt.
Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. Die Grenzwerte, unterhalb derer keine Genehmigung erforderlich ist, liegen je nach Land zwischen 10 und 75 m³ umbautem Raum und gelten meist nur außerhalb ausgewiesener Wohngebiete.
Nur wenn Aufstellung und Rückbau von vornherein befristet sind — typisch für Baustelleneinrichtungen oder Zwischennutzungen. Eine dauerhafte Verbindung mit dem Fundament hebt diese Einstufung in der Regel auf.
Bei dauerhafter Wohnnutzung gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Unsere Serienwerte von 0,19 W/m²K für Wände und Dächer liegen innerhalb der Anforderungen für Neubauten.
Zu jedem Modul gehören Statiknachweise für den Rahmen, Datenblätter der Paneele, Elektro- und Sanitärschemata sowie ein Fundamentplan mit allen Auflagerpunkten.
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich ist stets die am Aufstellort geltende Landesbauordnung.
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Wir rechnen den Aufbau auf Ihre Vorgabe durch und liefern die Nachweise mit.